Russisches Vertragsrecht – Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung in Russland; Gestaltung und Überprüfung der Verträge nach russischem und internationalem Recht, Führung der Verhandlungen mit russischen Unternehmen. Russischer Rechtsanwlt - Interessenvertretung in Russland
Samstag, 25. April 2015
Russisches Recht - Rechtsanwaltskanzlei für russisches Recht www.advokat-dorochov.de: UN-Kaufrecht für Mittelständler aus Deutschland un...
Russisches Recht - Rechtsanwaltskanzlei für russisches Recht www.advokat-dorochov.de: UN-Kaufrecht für Mittelständler aus Deutschland un...: Sie sind ein deutscher Mittelständler oder ein kleines Unternehmen und stellen zum Beispiel industrielle Maschinen her, die Sie g...
Freitag, 24. April 2015
UN-Kaufrecht für Mittelständler aus Deutschland und Russland
Sie sind ein deutscher Mittelständler
oder ein kleines Unternehmen und stellen zum Beispiel industrielle Maschinen
her, die Sie gern nach Russland verkaufen wollen.
Es ist schon üblich, dass ein
deutscher Hersteller (kleines oder mittelständisches Unternehmen) seine Ware
direkt ohne Einschaltung von Zwischenhändler nach Russland verkauft.
Russland ist übrigens sehr groß und
es hat viel Potenzial.
Nach welchem Recht werden Sie dann einen
Vertrag mit Käufer aus Russland abschließen? Nach Russischem oder Deutschem?
Es ist verständlich und nachvollziehbar,
dass jeder Vertragspartner sein heimisches Recht zur Anwendung kommen lassen
möchte. Bei der Annahme des russischen Rechts könnten Sie bereits vor
erheblichen Sprachproblemen stehen oder Ihr russischer Vertragspartner
gleichfalls bei der Annahme des deutschen Rechtes.
Die goldene Mitte ist somit ein Kauf- oder Werklieferungsvertrag nach
UN-Kaufrecht. Wiener
Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den
internationalen Warenkauf, kurz auch UN-Kaufrecht genannt und noch einfacher
ausgedrückt ein Gesetz für internationale Kauf - und Werklieferungsverträge.
Dieses Gesetz ist in Deutschland und Russland direkt anwendbar, d.h. Sie können
mit dem Vertrag nach diesem Gesetz vor deutschem oder russischem Gericht (je
nach Vereinbarung des Gerichtsstandes) klagen.
Das UN-Kaufrecht ist hervorragendes
„Werkzeug“ für kleine und mittelständische deutsche Hersteller, die ihr Produkt
nach Russland direkt verkaufen wollen. Es dient vor allem der Erleichterung von
Abwicklungen der grenzüberschreitenden Kauf- und Werklieferungsverträge.
Vorteile
Vor
allem ist das UN-Kaufrecht wissenschaftlich hervorragend und mit
Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Vertragsverhältnisse strukturiert. Dazu
kommen die im Laufe der Jahre ausgearbeiteten standardisierten Vertragsklauseln
von der Internationalen Handelskammer (ICC), zum Beispiel zu Lieferort,
Gefahrübergang sowie Kosten für Transport und Versicherung.
Für Verkäufer aus Deutschland und für
Käufer aus Russland kommt es als Vorteil hinzu, dass UN-Kaufrecht dem deutschen
und auch russischen Kaufrecht sehr ähnlich ist.
Ferner ist das UN-Kaufrecht nach
Ihrem Willen und Ihren Wünschen veränderbar (juristisch: „dispositives,
abdingbares Recht“). Man kann bei der Vertragsgestaltung praktisch jeden Wunsch
der Vertragspartei berücksichtigen.
Sprache des Vertrages
Die
Vertragsparteien können die Sprache des Vertrages frei wählen. Es kommt oft
vor, dass die Verträge nur in Englisch verfasst werden. Dazu ist es nichts zu
beanstanden, wenn Sie den Gerichtsstand in einem englischsprachigen Land oder
vor einem englischsprachigen Schiedsgericht vereinbaren wollen.
Sonst ist Russisch eine offizielle
Sprache des UN-Kaufrechtes und es liegen auch amtliche Übersetzungen in
deutscher Sprache vor. Das bedeutet, wenn es zum gerichtlichen Streit in
Russland oder in Deutschland kommt, dann bedürfen Verträge nach UN-Kaufrecht in
Deutsch und Russisch keine amtliche Übersetzung. Das UN-Kaufrecht und seine Rechtsprechung
sind ein Teil der Rechtsordnung in Russland und in Deutschland.
Zusammenfassend
lässt sich sagen, dass die Gestaltung des Vertrages in deutscher und russischer
Sprache bestens geeignet ist.
Vertrag ist eine Verhandlungssache!
Ein
der „sensibelsten“ Punkten bei der Vertragsverhandlung ist die Zahlung und zwar: Wann muss gezahlt werden? Man kann
„Zahlung per Nachnahme“ oder „Kasse gegen Dokumente“ vereinbaren.
Mein Standpunkt für kleine oder mittelständische
Unternehmen ist die Vereinbarung der Zahlung per „Vorkasse“. Bei anderen Vertragspunkten wie Montage oder bei der
Lieferung von Ersatzteilen könnte man dann andere Zahlungsmodalitäten
vereinbaren.
An diesem Vertrags-Punkt müssen Sie
hart bleiben. Es geht hier nicht um die Zuverlässigkeit Ihres russischen
Vertragspartners, sondern um „Schicksal“ Ihres gelieferten Produktes, z.B. nach
Sibirien. Man muss nicht vergessen, dass Ihre Ware sich in einem
anderen und sogar in einem außereuropäischen Land befinden wird. Schon diese
Tatsache „klingt es teuer“, wenn es zu Streitigkeiten kommen würde.
Ein gutes Argument für Sie: Sie sind
ein deutscher Hersteller, das heißt: Sie sind pünktlich, zuverlässig und Sie
liefern Qualität. Sie sind also Made in
Germany! Und diese Eigenschaften kennt jeder Russe. Außerdem sind Sie ein
kleines oder mittelständisches Unternehmen und Sie können sich die Störungen
bei der Bezahlung nicht leisten. Somit steht in Ihrem Vertrag „Zahlung per Vorkasse“.
Währung
Bei
der Wahl der Währung sind Währungsschwankungen dringend zu berücksichtigen. Es
könnte unter Umständen zur Störung der Vertragserfüllung führen.
Aleksej Dorochov
Advokat
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