Freitag, 24. April 2015

UN-Kaufrecht für Mittelständler aus Deutschland und Russland



 
Sie sind ein deutscher Mittelständler oder ein kleines Unternehmen und stellen zum Beispiel industrielle Maschinen her, die Sie gern nach Russland verkaufen wollen.

Es ist schon üblich, dass ein deutscher Hersteller (kleines oder mittelständisches Unternehmen) seine Ware direkt ohne Einschaltung von Zwischenhändler nach Russland verkauft.

Russland ist übrigens sehr groß und es hat viel Potenzial.  

Nach welchem Recht werden Sie dann einen Vertrag mit Käufer aus Russland abschließen? Nach Russischem oder Deutschem?

Es ist verständlich und nachvollziehbar, dass jeder Vertragspartner sein heimisches Recht zur Anwendung kommen lassen möchte. Bei der Annahme des russischen Rechts könnten Sie bereits vor erheblichen Sprachproblemen stehen oder Ihr russischer Vertragspartner gleichfalls bei der Annahme des deutschen Rechtes.

Die goldene Mitte ist somit ein Kauf- oder Werklieferungsvertrag nach UN-Kaufrecht. Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf, kurz auch UN-Kaufrecht genannt und noch einfacher ausgedrückt ein Gesetz für internationale Kauf - und Werklieferungsverträge. Dieses Gesetz ist in Deutschland und Russland direkt anwendbar, d.h. Sie können mit dem Vertrag nach diesem Gesetz vor deutschem oder russischem Gericht (je nach Vereinbarung des Gerichtsstandes) klagen.

Das UN-Kaufrecht ist hervorragendes „Werkzeug“ für kleine und mittelständische deutsche Hersteller, die ihr Produkt nach Russland direkt verkaufen wollen. Es dient vor allem der Erleichterung von Abwicklungen der grenzüberschreitenden Kauf- und Werklieferungsverträge.

Vorteile
Vor allem ist das UN-Kaufrecht wissenschaftlich hervorragend und mit Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Vertragsverhältnisse strukturiert. Dazu kommen die im Laufe der Jahre ausgearbeiteten standardisierten Vertragsklauseln von der Internationalen Handelskammer (ICC), zum Beispiel zu Lieferort, Gefahrübergang sowie Kosten für Transport und Versicherung.

Für Verkäufer aus Deutschland und für Käufer aus Russland kommt es als Vorteil hinzu, dass UN-Kaufrecht dem deutschen und auch russischen Kaufrecht sehr ähnlich ist.

Ferner ist das UN-Kaufrecht nach Ihrem Willen und Ihren Wünschen veränderbar (juristisch: „dispositives, abdingbares Recht“). Man kann bei der Vertragsgestaltung praktisch jeden Wunsch der Vertragspartei berücksichtigen.

Sprache des Vertrages
Die Vertragsparteien können die Sprache des Vertrages frei wählen. Es kommt oft vor, dass die Verträge nur in Englisch verfasst werden. Dazu ist es nichts zu beanstanden, wenn Sie den Gerichtsstand in einem englischsprachigen Land oder vor einem englischsprachigen Schiedsgericht vereinbaren wollen.

Sonst ist Russisch eine offizielle Sprache des UN-Kaufrechtes und es liegen auch amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vor. Das bedeutet, wenn es zum gerichtlichen Streit in Russland oder in Deutschland kommt, dann bedürfen Verträge nach UN-Kaufrecht in Deutsch und Russisch keine amtliche Übersetzung. Das UN-Kaufrecht und seine Rechtsprechung sind ein Teil der Rechtsordnung in Russland und in Deutschland. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gestaltung des Vertrages in deutscher und russischer Sprache bestens geeignet ist.

Vertrag ist eine Verhandlungssache!
Ein der „sensibelsten“ Punkten bei der Vertragsverhandlung ist die Zahlung und zwar: Wann muss gezahlt werden? Man kann „Zahlung per Nachnahme“ oder „Kasse gegen Dokumente“ vereinbaren.

Mein Standpunkt für kleine oder mittelständische Unternehmen ist die Vereinbarung der Zahlung per „Vorkasse“. Bei anderen Vertragspunkten wie Montage oder bei der Lieferung von Ersatzteilen könnte man dann andere Zahlungsmodalitäten vereinbaren.

An diesem Vertrags-Punkt müssen Sie hart bleiben. Es geht hier nicht um die Zuverlässigkeit Ihres russischen Vertragspartners, sondern um „Schicksal“ Ihres gelieferten Produktes, z.B. nach Sibirien. Man muss nicht vergessen, dass Ihre Ware sich in einem anderen und sogar in einem außereuropäischen Land befinden wird. Schon diese Tatsache „klingt es teuer“, wenn es zu Streitigkeiten kommen würde.
 
Ein gutes Argument für Sie: Sie sind ein deutscher Hersteller, das heißt: Sie sind pünktlich, zuverlässig und Sie liefern Qualität. Sie sind also Made in Germany! Und diese Eigenschaften kennt jeder Russe. Außerdem sind Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen und Sie können sich die Störungen bei der Bezahlung nicht leisten. Somit steht in Ihrem Vertrag „Zahlung per Vorkasse“.

Währung
Bei der Wahl der Währung sind Währungsschwankungen dringend zu berücksichtigen. Es könnte unter Umständen zur Störung der Vertragserfüllung führen.

Aleksej Dorochov
Advokat

Suchbegriffe: un kaufrecht, russischer vertrag, russische unternehmen, russland, übereinkommen, kaufvertrag, werk lieferung, russisches vertragsrecht, lieferung russland, handel russland, vertrag mit russland, unternehmer in russland

Dienstag, 31. März 2015

Gutgläubiger Erwerb in Russland


Gutgläubiger Erwerb der verpfändeten oder mit einer Hypothek belasteten Sachen wurde jetzt in Russland gesetzlich geregelt (ab 1.07.2014 in Kraft).

Der neue Artikel 352 Abs. 1 Nr. 2 des russischen Zivilgesetzbuches regelt (positiv), dass die Verpfändung oder die Hypothek mit dem Erwerb der Sache erlischt, wenn der Erwerber diese rechtlichen Belastungen nicht kannte und nicht kennen konnte.

Bis jetzt wurde der gutgläubige Erwerb der verpfändeten oder mit einer Hypothek belasteten Sachen in der Rechtsprechung heftig umstritten. Es waren nicht nur die Voraussetzungen sondern Anerkennung der Gutgläubigkeit als solche beim Erwerb der verpfändeten Sachen fraglich.

Hinweis für Juristen: Das russische Zivilrecht kennt das Abstraktionsprinzip nicht. Es wird zwar in der Literatur darüber diskutiert, jedoch ist es in der Praxis keine Anwendung gefunden.

Aleksej Dorochov
Russischer Advokat
Rechtsanwaltskanzlei in Neu-Ulm, Deutschland
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München

Russisches Vertragsrecht – Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung in Russland; Gestaltung und Überprüfung der Verträge nach russischem und internationalem Recht, Führung der Verhandlungen mit russischen Unternehmen. Russischer Rechtsanwlt - Interessenvertretung in Russland